Ärztliche und zahnärztliche „Kunstfehler“ sind nicht selten. Man rechnet mit Behandlungsfehlern unterschiedlichen Schweregrades je nach Fachgebieten bei ca. 5-15 % aller ärztlichen Behandlungen.

Ein Behandlungsfehler kann unermessliches Leid mit sich bringen und Ihr Leben oder das Ihrer Angehörigen zerstören. Die Gesundheit kann Ihnen leider auch kein Fachanwalt mehr zurückbringen.


Ihre Ansprüche

Sie können aber dafür sorgen, dass Sie zumindest genügend Geld bekommen, um Ihr künftiges Leben zu erleichtern, z. B. mittels:

  • Schmerzensgeld
  • Ersatz des Erwerbsschadens
  • Ersatz des entgangenen Unterhalts
  • Ersatz zusätzlicher Pflegekosten
  • Ersatz zusätzlicher Aufwendungen
  • Ersatz der Heilungskosten
  • Ersatz vermehrter Bedürfnisse
  • Ersatz des Haushaltsführungsschadens
  • und viele andere Ansprüche

Gegen Ärzte hat man keine Chance?

Tatsächlich enden rein statistisch nur ein geringer Prozentsatz von Kunstfehlerverfahren erfolgreich für den Geschädigten.

Dies hat handfeste Gründe:

  • Auf der Gegenseite stehen Ärzte und Kliniken, die einen sehr hohen Wissensvorsprung auf medizinischem Gebiet haben.
  • Auf der Gegenseite stehen hochspezialisierte Abteilungen der Ärzte-Versicherungsgesellschaften mit erfahrenen eigenen Beratungsärzten und ebenso spezialisierten Juristen.
  • Es werden auf Seiten der geschädigten Patienten nur ungenügende pauschale und umschreibende Behauptungen erhoben wie „der Arzt, die Klinik habe etwas falsch gemacht“, ohne dass diese Vorwürfe mangels eigenen medizinischen Wissens genau konkretisiert werden können.
  • Es werden von Seiten der Anwaltschaft (finanziell sehr attraktive) Verfahren wegen Behandlungsfehler eingeleitet, deren Aussichtslosigkeit eigentlich von Anfang an abzusehen ist.

Gegen Ärzte hat man sehr wohl eine gute Chance!

… vorausgesetzt, Sie werden ebenso gut beraten und vertreten, wie die Ärzteseite. Eine Vielzahl von hier erfolgreich geführten Verfahren beweisen dies. Sorgen Sie für Chancengleichheit im Verfahren durch eine hoch professionelle anwaltliche Vertretung auf der Basis langjährigen medizinischen Expertenwissens.

So geht man vor:

  • Am Anfang steht eine Beratung. Diese kann auch schriftlich erfolgen.
  • Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung durch den Anwalt. Diese will meist eine exakte Beschreibung des vorgeworfenen Behandlungsfehlers.
  • Der wichtigste Schritt ist die Beschaffung der vollständigen Patientenakten der Ärzte und Kliniken. Dies sollte durch eine fachanwaltliche Kanzlei erfolgen.
  • Diese Akten werden für Sie sachkundig ausgewertet, und Ihre Erfolgsaussichten besprochen.
  • Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung der Ärzte und Kliniken mit dem Ziel einer außergerichtlichen Schadensregulierung durch eine fachanwaltliche Kanzlei.
  • Eruierung der jeweiligen Vor- und Nachteile einer schiedsgerichtlichen Entscheidung in jedem Einzelfall bei Scheitern durch eine fachanwaltliche Kanzlei.
  • Geltendmachung Ihrer Ansprüche auch vor Gericht mit allem Nachdruck durch eine fachanwaltliche Kanzlei.


Ihre Kosten?

Oftmals wird im Bereich der medizinrechtlichen Beratung eine kostenlose Erstberatung angeboten. Hier sollte jedoch die Seriosität und Werthaltigkeit dieser Angebote überdacht werden. Wer nichts verlangt, will Kunden erst anlocken und dann später an den Kunden Geld verdienen. Wie unabhängig die kostenlose Einschätzung durch solche Experten dann tatsächlich ist, können Sie sich selbst ausmalen. Ein rechtssicheres und qualitativ hochwertiges Vorgehen ist deshalb dringend empfehlenswert für Ihren rechtlichen Erfolg. 

In Medizinschadensfällen gelten folgende Besonderheiten:

  • Diese Fälle werden im Regelfall von Ihrer Rechtsschutzversicherung im Rahmen einer Privatrechtsschutzversicherung übernommen.
  • Auch bei Fehlen einer Rechtsschutzversicherung gibt es Möglichkeiten, durch eine entsprechende Honorargestaltung Ihr Kostenrisiko in einem vernünftigen Rahmen zu halten.

Medizinschadensfälle sind häufig sehr schwierig, langwierig und zeitaufwendig. In Einzelfällen muss eine individuelle Regelung getroffen werden, die den Interessen sowohl des Patienten/Mandanten als auch der fachanwaltlichen Kanzlei entspricht.