Jeder Mensch macht Fehler! ... Doch wenn Ärzte Fehler  machen, hat das oft gravierende  Folgen für den Patienten.                                     Dabei sind Arztfehler und Be-  handlungsfehler nicht so selten,  wie angenommen: Schätzungen  zufolge liegt die Kunstfehlerquote  aufgrund falscher Beratung,  fehlerhafter Aufklärung oder fal-  scher Behandlung je nach Fachge-  biet bei bis zu 15 %.  Winfried Altendorfer Rechtsanwalt  Arzt Kanzlei für medizinische Behandlungsfehler Fotonachweis IMPRESSUM         Kanzlei für medizinische Behandlungsfehler Als ob dies nicht schon schlimm genug wäre, werden Diagnose-, Beratungs- oder Behandlungsfehler  häufig vertuscht oder abgestritten. Will ein Patient sein Recht dennoch geltend machen, muss er sich  selbst bei einem offensichtlichen Behandlungsfehler auf eine schwierige und mühsame  Auseinandersetzung mit dem behandelnden Arzt, dem Praxisinhaber oder der Klinik gefaßt machen.   Behandlungsfehler begründen zwar einen Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld und  Schadensersatz, aber davor steht immer der Kampf mit der Versicherung.                                                                                                                                                                  Dann hat man nicht nur die gesundheitlichen Schäden infolge der Falschbehandlung zu tragen, son- dern kämpft wie Don Quijote gegen Windmühlen. Gegen solche finanziell stark  aufgestellte, ausdauernde und  fachlich höchst versierte  Gegner besteht ohne kompe-  tente Hilfe kaum Aussicht,  Behandlungsfehler nachzu-  weisen  Rechtsanwälte für Medizinrecht - Profis in zwei Fachdisziplinen  Wer von einem Behandlungsfehler betroffen ist, sollte aus den genannten Gründen einen Anwalt  kontaktieren.  Nur so können Behandlungsfehler  nachgewiesen und Ansprüche er-  folgreich durchgesetzt werden.  Denn Medizinrecht ist ein höchst  kompliziertes Rechtsgebiet.   Auf die Erfahrung und das Know-  how der Anwälte für Arzt-  haftungsrecht kommt es ent-  scheidend an.   Gleiches gilt im übrigen auch für  Behandlungfehler von Zahnärzten.  Ein Anwalt auf dem Gebiet des  Medizinrechts muss natürlich sein  juristisches Handwerk perfekt be-  herrschen.   Er sollte aber auch auf dem Gebiet  der Medizin so vertiefte Kenntnisse  haben, dass er die ärztliche Be-  handlung vollständig versteht, sie  nachvollziehen kann und einen Be-  handlungsfehler erkennt und rich-  tig einordnen kann.  Als Rechtsanwalt und Arzt unterstützt Sie Winfried Altendorfer mit seinem Kanzleiteam dabei,  Kunstfehler aufzudecken und Ihre Ansprüche, ob auf Schadensersatz, Schmerzensgeld o. a.,  einzuforden.   Kontaktieren Sie uns unter info@arztfehler.de oder 09421 / 96 30 210! Weitere Informationen