Behandlungsfehler geltend machen

5-15 % aller ärztlichen Behandlungen sind fehlerhaft

Ärztliche „Kunstfehler“ sind nicht selten. Man rechnet mit Behandlungsfehlern unterschiedlichen Schweregrades je nach Fachgebieten bei ca. 5-15 % aller ärztlichen Behandlungen. Ein Behandlungsfehler kann unermessliches Leid mit sich bringen und Ihr Leben oder das Ihrer Angehörigen zerstören.

Sie wollen wissen wie Sie Recht bekommen

In der Medizin ist der Anwalt, selbst ein Fachanwalt für Medizinrecht, nur ein Laie! Tatsächlich enden rein statistisch nur ein geringer Prozentsatz von Kunstfehlerverfahren erfolgreich für den Geschädigten. Sehr häufig scheitert die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen am unzureichenden medizinischen Wissen.

Gegen Ärzte hat man sehr wohl eine Chance

Wer seine Chancen erfolgreich wahren und erhöhen will, benötigt sowohl ein umfangreiches juristisches und gleichzeitig auch medizinisches Expertenwissen bzw. einen fachkundigen Experten mit dieser seltenen Doppelqualifikation. Bei vielen Streitfällen spielen medizinische Befunde, Atteste und vor allem Gutachten die alles entscheidende Rolle.

Sie sind Geschädigte/r eines Behandlungsfehlers?

Was ist nun zu tun?

Ein großes Problem bei allen rechtlichen Streitigkeiten mit medizinischem Bezug ist, dass Berufskollegen, auch Fachanwälte, über keine medizinische Ausbildung verfügen, aber medizinisch gegen Ärzte oder deren Gutachten argumentieren sollen und müssen. Da hilft es herzlich wenig, wenn irgendwo in der Verwandtschaft ein Arzt ist, den “man fragen kann”.

Folgende finanzielle Ansprüche ergeben sich für Sie

  • Schmerzensgeld
  • Ersatz des Erwerbsschadens
  • Ersatz des entgangenen Unterhalts
  • Ersatz zusätzlicher Pflegekosten
  • Ersatz zusätzlicher Aufwendungen
  • Ersatz der Heilungskosten
  • Ersatz vermehrter Bedürfnisse
  • Ersatz des Haushaltsführungsschadens
  • und viele andere Ansprüche

SOFORTHILFE

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